Die Grunderwerbssteuer (GrESt.) ist eine Steuer, die bei jedem Kauf eines Grundstücks oder Grundstücksanteils anfällt. Die Grunderwerbsteuer wird auf die Kosten fällig, die im Notarvertrag beurkundet werden und ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich hoch. So beträgt die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5% des Kaufpreises, in Nordrhein-Westfalen oder im Saarland 6,5%. Wenn eine Bestandsimmobilie ge- bzw. verkauft wird, fällt die Steuer auf den gesamten Kaufpreis an.
Wird ein Haus neu auf ein Grundstück gebaut und beides nicht von einem Bauträger gemeinsam angeboten, ist der Verkauf des Grundstücks notariell zu beurkunden (und somit Grunderwerbsteuerpflichtig), das Haus wird dann per Werkliefervertrag beim Bauunternehmer beauftragt und ist damit idR. nicht Grunderwerbsteuerpflichtig. Dieser Unterschied kann bei einem Hauspreis von 400.000,00 € einen steuerlichen Unterschied von 12.000,00 € ausmachen.