Grundstückskauf: Was ist ein Vorkaufsrecht?

Grundstückskauf - Vorkaufsrecht - Bauträgersuche - Günstig gut gebaut
Wenn ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, heisst das, dass derjenige, für den das Recht eingetragen wurde, im Verkaufsfall zu den gleichen Bedingungen wie der „ursprüngliche“ Käufer das Grundstück kaufen darf. Ein Vorkaufsrecht ist in der Regel im Grundbuch eingetragen und genießt daher öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass unabhängig von dem, was mündlich vereinbart wurde, ein jeder sich auf den Inhalt verlassen und diesen als richtig annehmen kann.

Der Vorteil für den Verkäufer besteht bei einem Vorkaufsrecht darin, dass er das (bebaute oder unbebaute) Grundstück auf jeden Fall für den vereinbarten Kaufpreis verkaufen kann. Für den Käufer ist der Nachteil, dass er erst die Entscheidung des Vorkaufsrechts-Inhabers abwarten muss, bevor er weiß, ob er das gewünschte Grundstück als neuer Eigentümer erwerben kann.

Grundsätzlich haben bei jedem Verkaufsfall die Städte oder Gemeinden ein Vorkaufsrecht auf alle Verkäufe. Dies hat den Hintergrund, dass eventuell geplante Änderungen im Verwaltungsgebiet (z.B. die Planung einer neuen Straße oder die Entwicklung eines Baugebietes in vielen Jahren) leichter zu realisieren sind, wenn die Gemeinde langfristig bereits bei jedem Verkauf schauen kann, ob das zu verkaufende Grundstück in Zukunft für die Stadtentwicklung wichtig wird.

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