Der Vorteil für den Verkäufer besteht bei einem Vorkaufsrecht darin, dass er das (bebaute oder unbebaute) Grundstück auf jeden Fall für den vereinbarten Kaufpreis verkaufen kann. Für den Käufer ist der Nachteil, dass er erst die Entscheidung des Vorkaufsrechts-Inhabers abwarten muss, bevor er weiß, ob er das gewünschte Grundstück als neuer Eigentümer erwerben kann.
Grundsätzlich haben bei jedem Verkaufsfall die Städte oder Gemeinden ein Vorkaufsrecht auf alle Verkäufe. Dies hat den Hintergrund, dass eventuell geplante Änderungen im Verwaltungsgebiet (z.B. die Planung einer neuen Straße oder die Entwicklung eines Baugebietes in vielen Jahren) leichter zu realisieren sind, wenn die Gemeinde langfristig bereits bei jedem Verkauf schauen kann, ob das zu verkaufende Grundstück in Zukunft für die Stadtentwicklung wichtig wird.