Wann ist ein Grundstück bebaubar?

Wann ist ein Grundstück bebaubar - Bauträgersuche - Günstig gut gebaut

Nicht jedes Grundstück ist grundsätzlich bebaubar. Um ein Grundstück mit einem Gebäude bebauen zu können, muss das Grundstück verschiedene Kriterien erfüllen, die im Baugesetzbuch (BauGB) ab den Paragraphen 29 (also §29ff.) beschrieben sind.
Zu den Voraussetzungen der Bebaubarkeit eines Grundstücks gehören u.a. die folgenden Punkte:

Ein Grundstück ist gem. §29ff. BauGB bebaubar, wenn

– Es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und die Erschließung gesichert ist.
Das bedeutet, dass ein gültiger Bebauungsplan für das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet, von der Stadt oder Gemeinde aufgestellt wurde und dass die Erschließung gesichert sein muss. Also auch wenn das Grundstück noch nicht vollständig mit Wasser, Abwasser und Energie versorgt ist, kann z.B. durch einen Erschließungsvertrag die Erschließung bereits gesichert sein. Ein weiteres Indiz für eine gesicherte Erschließung ist, wenn z.B. die Ver- und Entsorgungsleitungen bereits in der Straße vor dem Grundstück liegen und so das Grundstück „nur noch“ hieran angeschlossen werden müssen. Zu den Erschließungskosten haben wir einen eigenen Blogbeitrag, der diese genauer unter die Lupe nimmt.

Aber auch wenn es keinen Bebauungsplan für Euer Grundstück gibt, kann es bebaubar sein.
Nämlich, wenn

– Es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die vorhandene Eigenart (Größe, Erscheinungsbild, Grundstücksausnutzung,…) der umliegenden Bebauung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

Dieser Fall ist oft bei einzelnen Grundstücken zu finden, die z.B. als Hinterlandbebauung oder als Bebauung von Baulücken in kleineren Ortschaften geplant sind. Wenn neben dem elterlichen Haus noch ein Garten bebaut wird und hierdurch die vorhandene Straßenfront geschlossen wird, oder wenn ein altes Haus abgerissen wurde und nun an dieser Stelle ein neues Haus im Ort gebaut werden soll.

Aber auch außerhalb von Ortschaften kann ein Bauvorhaben u.U. Neu gebaut werden. Hierfür findet sich im §35 BauGB eine Vorgabe:

– Das Grundstück ist im Außenbereich von Siedlungsgebieten bebaubar, wenn es sich um ein „priveligiertes Vorhaben“ handelt. Dies ist idR. Dann der Fall, wenn es sich um die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes handelt, und die Erschließung gesichert ist.

Sprecht uns gern an, wenn Ihr mehr zur Bebaubarkeit Eures Grundstücks wissen möchtet oder Euch unsicher seid, ob und wie Euer Grundstück mit Eurem Traumhaus bebaut werden kann. Denn neben diesen drei Punkten gibt es noch viele weitere Dinge, auf die Ihr vor dem Kauf Eures Grundstücks achten solltet.

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